Führerschein / Klassen

Entscheide Dich für eine von vielen Ausbildungsklassen die Du bei uns erlernen kannst!

Übersicht unserer angebotenen Führerscheinklassen

Es gibt nicht nur „den einen“ Führerschein. Für den einen steht der Autoführerschein im Mittelpunkt, für denanderen Motorrad oder LKW. Es gibt eine Vielzahl verschiedener FS-Klassen. Wir bilden alle A- und B-Klassen aus.

Mofa

Mofa

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: Keine
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Maximal 25 km/h (bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

Moped

Klasse AM

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: Keine

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • Elektrische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder
  • Maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen
  • Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Mit Hubraum von max. 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. max. Nutzleistung von max. 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder max. Nenndauerleistung von max. 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und
  • Hubraum von max. 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • Maximaler Nutzleistung von max. 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • Mit maximaler Nenndauerleistung von max. 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Mit Leermasse von max. 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Motorrad

Klasse A1

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: AM

Krafträder

  • Mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Mit Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • auch mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Mit Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • Mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Mit Leistung von bis zu 15 kW

 

Motorrad

Klasse A2

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: A und AM

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • auch mit Beiwagen
Motorrad

Klasse A

  • Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
  • Eingeschlossene Klasse: A2, A1 und AM

Krafträder mit

  • Mit Hubraum von mehr als 50 cm³
  • Mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Auch mit Beiwagen

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mit Leistung von mehr als 15 kW oder
  • Mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW
Auto / PKW

Klasse B / BF17

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)
  • Eingeschlossene Klasse: AM und L

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
Auto / PKW

Klasse BE

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klasse: Keine

Zugfahrzeug der Klasse B

  • in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg

Weitere Führerscheinklassen

Die folgend aufgeführten Führerscheinklassen dienen der reinen Information, werden derzeit aber in unserer Fahrschule nicht zur Ausbildung angeboten!

LKW

Klasse C1

  • Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klasse: Keine

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • Mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg aber nicht mehr als 7 500 kg und
  • Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
LKW

Klasse C1E

  • Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
  • Eingeschlossene Klasse: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination

  • Mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3 500 kg und
  • Zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12 000 kg.

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination

  • Mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • Zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12 000 kg.
LKW

Klasse C

  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klasse: Keine

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • Mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
  • Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Klasse CE

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: ——

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • Länge nicht mehr als 8 m
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Bus

Klasse D1

  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
  • Eingeschlossene Klasse: Keine

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • Mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und
  • Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Bus mit Hänger

Klasse D1E

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: —–

Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination

  • Mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

 

Bus

Klasse D

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: —–

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

 

 

Klasse DE

  • Mindestalter: —-
  • Eingeschlossene Klasse: —–

Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination

  • mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Traktor

Klasse T

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: —–

Zugmaschinen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

 

 

Klasse L

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: —–

Zugmaschinen

  • Die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
  • sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeugejeweils
  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

 

 

 

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